Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange kann ich mindestens bzw. höchstens bleiben?
Die Vermietung erfolgt ab einer Woche bis zu einer Höchstdauer von drei Monaten.

Ist die Wohnung auch für mehrere Personen geeignet?
Nein, jede der beiden Wohnungen ist für genau einen Gast konzipiert.

Sind die Wohnungen barrierefrei erreichbar?
Nein. Das Gebäude ist ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus; die Wohnungen in der ersten und zweiten Etage sind ausschließlich über eine Treppe erreichbar, es gibt keinen Aufzug.

Kann ich ein Haustier mitbringen?
Das Mitbringen von Haustieren ist leider nicht möglich.

Ist Rauchen erlaubt?
Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer.

Ist ein bestimmter Zeitraum verfügbar?
Sehen Sie bitte unter dem Menüpunkt „Belegungskalender" nach, ob der gewünschte Zeitraum noch nicht als belegt markiert ist. Der Kalender ist immer aktuell.

Wie und wann wird meine Buchung verbindlich?
Die Buchung wird verbindlich, sobald die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist (bei Aufenthalten bis zu einem Monat: der gesamte Mietpreis; bei längeren Aufenthalten: die erste Monatsmiete). Details dazu finden Sie in den AGB.

Was ist im Mietpreis enthalten?
Im Mietpreis enthalten sind Strom, Wasser, Heizung, WLAN sowie Bettwäsche und Handtücher. Zusätzlich können die im Flur im Erdgeschoss bereitstehenden Reinigungsgeräte (Staubsauger und Fußbodenwischer) mitgenutzt werden.

Gibt es eine Waschmaschine?
Nein, in den Wohnungen ist keine Waschmaschine vorhanden. Im angrenzenden Stadtgebiet gibt es einen Waschsalon.

Gibt es einen Parkplatz?
Ja, ein Parkplatz ist vorhanden. Jeder Gast erhält einen Toröffner.

Wie und wann erfolgt der Check-in?
Die Wohnung steht Ihnen am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt über einen Schlüsseltresor – den Code sowie eine Beschreibung, wie Sie innerhalb des Fachwerkhauses zu Ihrer Wohnung finden, erhalten Sie vorab per E-Mail.

Was passiert, wenn sich mein Arbeits- oder Ausbildungseinsatz verlängert?
Bitte teilen Sie dies rechtzeitig in Textform mit (z. B. per E-Mail). Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist möglich, abhängig von der Belegungssituation, und bedarf einer erneuten Zustimmung.

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