Berechnung des Übernachtungspreises und der Beherbergungssteuer der Stadt Dresden

Hier finden Sie einen Rechner, der sowohl die Gesamsumme für eine bestimme Anzahl an Übernachtungen ermittelt und die im Preis enthaltenen Netto-Beträge und zugehörige Mehrwertsteuer, als auch die im Gesamtpreis enthaltene Beherbergungssteuer, ausweist. Die Stadt Dresden erhebt auf alle Übernachtungen eine Beherbergungssteuer, aktuell in Höhe von 6% des Brutto-Übernachtungspreises, die eine Beherbergungseinrichtung einziehen und an an die Stadt abführen muss. Details dazu finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Dresden. Nicht verpflichtet zur Zahlung der Beherbergungssteuer sind Personen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zu Ausbildungszwecken übernachten. Falls Sie das betrifft, müssen Sie mir einen entsprechenden Nachweis erbringen. Bitte lassen Sie dazu von Ihrer Bildungseinrichtung das folgende Formular ausfüllen und legen diesem eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Befinden Sie sich in der Ausbildung, gelten für Sie auch spezielle Preise, die der Rechner automatisch zum Ansatz bringt, wenn Sie im oberen Feld "In Ausbildung: Ja" anklicken.



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